Heimkosten
Die Preise (genehmigte Pflegesätze) werden je nach bestehender Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) abgerechnet. Der Pflegegrad wird nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Ihrer Pflegekasse festgestellt und Ihnen per Bescheid von dort mitgeteilt.
Eine Übersicht der Heimkosten für das Jahr 2024 finden Sie hier.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, übernimmt Ihre Krankenkasse einen festen Betrag der Heimkosten. Die restlichen Kosten bezahlen Sie aus Ihrem eigenen Einkommen.
Sollten Sie den Eigenanteil der Heimkosten nicht selbst zahlen können, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Das Haus Lessing ist Vertragspartner aller Pflegekassen und Sozialhilfeträger.